AGB für SUPs
Unsere Mietbedingungen für Standup Paddle Boards
§1 Mietgegenstand
Der Vermieter betreibt einen Verleih von Stand Up Paddle Boards und überlässt bei bestehender Verfügbarkeit dem Mieter ein Paddle Board incl. Paddel und Schwimmweste zu den in der Preisliste angeführten Konditionen. Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr, eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
§2 Nutzung
Der Mieter bestätigt die Richtigkeit der angegebenen Personalien. Zur Nutzung der Mietgegenstände ist grundsätzlich nur der Mieter berechtigt. Übergibt der Mieter das Paddle Board dennoch an Dritte, so haftet er für alle Schäden, die durch Dritte verursacht wurden. Die Nutzung des Paddle Boards darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Gewässerabschnitten erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zur Rückgabe aller Mietgegenstände am Ausgabeort.
§3 Preise
Die Nutzung erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Paddle Boards erfolgt keine anteilige Reduzierung des Mietpreises. Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur mit Rücksprache des Vermieters erfolgen. Wird das Paddle Board nicht bis spätestens Ende der vereinbarten Zeit zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den Preis für jede angefangene Stunde zu zahlen.
§4 Haftung des Mieters
Die Nutzung des Paddle Boards erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übernahme des Paddle Boards und endet erst mit der Rückgabe der Mietgegenstände im Sinne des Punkt 2. Mit der Übernahme des Paddle Boards erkennt der Mieter den einwandfreien Zustand dieses und gegebenenfalls zusätzlich gemieteter Gegenstände an. Etwaige Beanstandungen sind vorab schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Mietbedingungen resultieren.
§5 Diebstahl/Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände während vereinbarter Mietdauer zu sichern und zu bewachen. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände haftet der Mieter bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.
§6 Mängelanzeige
Der Mieter verpflichtet sich alle während der Mietzeit auftretenden Mängel bei Rückgabe des Paddle Boards unverzüglich dem Vermieter zu melden. Im Falle eines Diebstahles verpflichtet sich der Mieter unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu benachrichtigen.
§7 Gefahren beim Stand Up Paddling
Der Mieter wird vom Vermieter vorab über alle möglichen Gefahren auf dem jeweiligen Gewässer aufgeklärt. Insbesondere zählen dazu der Umgang mit Schiffsverkehr, Wellenschlag, Strömungen sowie Windanfälligkeit des Paddleboards.